Eureka 32014L0065 Sign in

market-maker

as defined in Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai…, Article 4(1), point (7) (Begriffsbestimmungen)

eine Person, die an den Finanzmärkten auf kontinuierlicher Basis ihre Bereitschaft anzeigt, durch den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten unter Einsatz des eigenen Kapitals Handel für eigene Rechnung zu von ihr gestellten Kursen zu betreiben;

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