öffentlicher emittent
as defined in Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai…, Article 4(1), point (60) (Begriffsbestimmungen)
folgende Emittenten von Schuldtiteln: i) die Union; ii) einen Mitgliedstaat einschließlich eines Ministeriums, einer Behörde oder einer Zweckgesellschaft dieses Mitgliedstaats; iii) im Falle eines bundesstaatlich organisierten Mitgliedstaats einen Gliedstaat des Bundes; iv) eine für mehrere Mitgliedstaaten tätige Zweckgesellschaft; v) ein von zwei oder mehr Mitgliedstaaten gegründetes internationales Finanzinstitut, das dem Zweck dient, Finanzmittel zu mobilisieren und seinen Mitgliedern Finanzhilfen zu gewähren, die von schwerwiegenden Finanzierungsproblemen betroffen oder bedroht sind; vi) die Europäische Investitionsbank;
Install the extension for EUR-Lex
Also defined in
- Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne… 32023R2631, Article 2, point (2)
eine Körperschaft im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/1129