Eureka 32014R0223 Anmelden

öffentliche ausgaben

as defined in Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (12) (Begriffsbestimmungen)

der öffentliche Beitrag zur Finanzierung von Vorhaben, der aus dem Haushalt nationaler, regionaler oder lokaler Behörden, aus dem Unionshaushalt für den Fonds, aus dem Haushalt öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder dem Haushalt von Behördenverbänden oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Sinne von Artikel 1 Absatz 9 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates stammt;

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