Eureka 32014R0536 Anmelden

gesetzlicher vertreter

as defined in Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(2), point (20) (Begriffsbestimmungen)

eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde oder eine Stelle, die gemäß dem Recht des betroffenen Mitgliedstaats berechtigt ist, im Namen einer nicht einwilligungsfähigen Person oder eines Minderjährigen die Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen

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