Eureka 32014R0600 Anmelden

drittlandfinanzinstitut

as defined in Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (41) (Begriffsbestimmungen)

ein Institut, dessen Hauptverwaltung in einem Drittland ansässig ist und das dem Recht dieses Drittlands zufolge eine Zulassung für die Erbringung sämtlicher in der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie 2014/65/EU, der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2009/65/EG des Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2003/41/EG des Parlaments und des Rates oder der Richtlinie 2011/61/EU des Parlaments und des Rates genannten Dienstleistungen oder Tätigkeiten hat

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex