vermittlung
as defined in Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive…, Article 1, point (e)
folgende Dienstleistungen und Tätigkeiten: i) Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten; ii) Auftragsausführung für Kunden; iii) Handel für eigene Rechnung; iv) Portfolioverwaltung; v) Anlageberatung; vi) Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung; vii) Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung; viii) alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder zum Handel über ein multilaterales Handelssystem;