abwicklungsinternalisierer
as defined in Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (11) (Begriffsbestimmungen)
jedes Institut, einschließlich gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder der Richtlinie 2014/65/EU zugelassener Institute, das Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträge für Kunden oder auf eigene Rechnung auf andere Weise als über ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem ausführt