Eureka 32014R0909 Sign in

interoperable verbindung

as defined in Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (33) (Begriffsbestimmungen)

eine Zentralverwahrer-Verbindung, bei der sich die Zentralverwahrer darauf einigen, gegenseitige technische Lösungen für die Lieferung und Abrechnung in den von ihnen betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen einzurichten

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