interoperable verbindung
as defined in Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (33) (Begriffsbestimmungen)
eine Zentralverwahrer-Verbindung, bei der sich die Zentralverwahrer darauf einigen, gegenseitige technische Lösungen für die Lieferung und Abrechnung in den von ihnen betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen einzurichten