standard-verbindung
as defined in Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (30) (Begriffsbestimmungen)
eine Zentralverwahrer-Verbindung, bei der ein Zentralverwahrer zu den gleichen Bedingungen und Konditionen Teilnehmer am Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem eines anderen Zentralverwahrers wird wie sie für jeden anderen Teilnehmer an dem vom letztgenannten Zentralverwahrer betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gelten