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as defined in Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die…, Article 1, point (7) (Begriffsbestimmungen)
alle möglichen Handlungen, denen EU-VS während ihres gesamten Lebenszyklus unterliegen können. Sie umfasst die Erstellung, Registrierung, Verarbeitung, Beförderung, Herabstufung, Freigabe und Vernichtung. In Bezug auf Kommunikations- und Informationssysteme umfasst sie ferner die Sammlung, Darstellung, Übermittlung und Speicherung