Eureka 32015D0444 Sign in

beauftragte sicherheitsbehörde

as defined in Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die…, Article 40, point (d) (Begriffsbestimmungen)

von der nationalen Sicherheitsbehörde eines Mitgliedstaats beauftragte Behörde, die die Aufgabe hat, Wirtschafts- oder andere Unternehmen über die nationale Politik in allen Fragen des Geheimschutzes in der Wirtschaft zu informieren und ihnen Anleitung und Hilfe bei ihrer Umsetzung zu bieten. Die Funktion der beauftragten Sicherheitsbehörde kann von der nationalen Sicherheitsbehörde oder einer anderen dazu qualifizierten Behörde wahrgenommen werden.

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex