Eureka 32015D2240 Anmelden

gemeinsame dienste

as defined in Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)

die organisatorische und technische Fähigkeit, europäischen öffentlichen Verwaltungen ein einziges Ergebnis zu liefern; dazu gehören betriebliche Systeme, Anwendungen und digitale Infrastrukturen allgemeiner Art, die allgemeinen Nutzeranforderungen über verschiedene Politikfelder oder geografische Gebiete hinweg gerecht werden, mit ihren zugrunde liegenden betrieblichen Leitungsstrukturen

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