Eureka 32015L0849 Sign in

finanzinstitut

as defined in Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 3, point (2)

a) ein anderes Unternehmen als ein Kreditinstitut, das eine oder mehrere der in Anhang I Nummern 2 bis 12, 14 und 15 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Tätigkeiten ausübt, einschließlich der Tätigkeiten von Wechselstuben (bureaux de change); b) ein Versicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, soweit es Lebensversicherungstätigkeiten ausübt, die unter jene Richtlinie fallen; c) eine Wertpapierfirma im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates; d) einen Organismus für gemeinsame Anlagen, der seine Anteilscheine oder Anteile vertreibt; e) einen Versicherungsvermittler im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, wenn dieser im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und anderen Dienstleistungen mit Anlagezweck tätig wird, mit Ausnahme eines vertraglich gebundenen Versicherungsvermittlers im Sinne von Nummer 7 jenes Artikels; f) in der Union gelegene Zweigstellen von unter den Buchstaben a bis e genannten Finanzinstituten, unabhängig davon, ob deren Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland liegt

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