Eureka 32015L0849 Sign in

führungsebene

as defined in Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 3, point (12)

Führungskräfte oder Mitarbeiter mit ausreichendem Wissen über die Risiken, die für das Institut in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen, und ausreichendem Dienstalter, um Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Risikolage treffen zu können, wobei es sich nicht in jedem Fall um ein Mitglied des Leitungsorgans handeln muss

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