co-badging
as defined in Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.…, Article 4, point (48) (Begriffsbestimmungen)
das Aufnehmen von zwei oder mehr Zahlungsmarken oder Zahlungsanwendungen derselben Zahlungsmarke auf dasselbe Zahlungsinstrument