Eureka 32015R0848 Anmelden

lokaler gläubiger

as defined in Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 2, point (11) (Begriffsbestimmungen)

den Gläubiger, dessen Forderungen gegen den Schuldner aus oder in Zusammenhang mit dem Betrieb einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat entstanden sind, in dem sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners befindet;

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