Eureka 32015R0848 Sign in

verwalter

as defined in Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai…, Article 2, point (5) (Begriffsbestimmungen)

jede Person oder Stelle, deren Aufgabe es ist, auch vorläufig i) die in Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen zu prüfen und zuzulassen; ii) die Gesamtinteressen der Gläubiger zu vertreten; iii) die Insolvenzmasse entweder vollständig oder teilweise zu verwalten; iv) die Insolvenzmasse im Sinne der Ziffer iii zu verwerten oder v) die Geschäftstätigkeit des Schuldners zu überwachen. Die in Unterabsatz 1 genannten Personen und Stellen sind in Anhang B aufgeführt;

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