Eureka 32016L0097 Anmelden

herkunftsmitgliedstaat

as defined in Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…, Article 2(1), point (10) (Begriffsbestimmungen)

a) wenn der Vermittler eine natürliche Person ist: der Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren Wohnsitz hat; b) wenn der Vermittler eine juristische Person ist: der Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren satzungsmäßigen Sitz hat, oder, wenn sie gemäß dem für sie geltenden nationalen Recht keinen satzungsmäßigen Sitz hat, der Mitgliedstaat, in dem ihr Hauptverwaltungssitz liegt;

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