Eureka 32016L0680 Sign in

verantwortlicher

as defined in Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.…, Article 3, point (8) (Begriffsbestimmungen)

die zuständige Behörde, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

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