Eureka 32016L2341 Sign in

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as defined in Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.…, Article 6, point (1) (Begriffsbestimmungen)

ungeachtet der jeweiligen Rechtsform eine nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitende Einrichtung, die rechtlich unabhängig von einem Trägerunternehmen oder einer Trägerberufsvereinigung zu dem Zweck eingerichtet ist, auf der Grundlage a) einer/s individuell oder kollektiv zwischen Arbeitnehmer(n) und Arbeitgeber(n) oder deren Vertretern oder b) einer/s individuell oder kollektiv mit Selbstständigen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunfts- und des Tätigkeitsmitgliedstaats getroffenen Vereinbarung bzw. geschlossenen Vertrags an die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit geknüpfte Altersversorgungsleistungen zu erbringen, und die damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausübt

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