tätigkeitsmitgliedstaat
as defined in Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.…, Article 6, point (11) (Begriffsbestimmungen)
den Mitgliedstaat, dessen sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften im Bereich der betrieblichen Altersversorgung auf die Beziehung zwischen dem Trägerunternehmen und seinen Versorgungsanwärtern oder Leistungsempfängern anwendbar sind