übernehmende ebav
as defined in Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.…, Article 6, point (13) (Begriffsbestimmungen)
eine EbAV, die die Verbindlichkeiten, die versicherungstechnischen Rückstellungen und andere Verpflichtungen und Rechte, sowie die entsprechenden Vermögenswerte oder diesen entsprechende flüssige Mittel eines Altersversorgungssystems insgesamt oder teilweise von einer in einem anderen Mitgliedstaat eingetragenen oder zugelassenen EbAV übernimmt