grenzschutzbeamte
as defined in Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 2, point (14) (Begriffsbestimmungen)
Beamte, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften angewiesen sind, an einer Grenzübergangsstelle oder entlang einer Grenze bzw. in unmittelbarer Nähe einer Grenze nach Maßgabe dieser Verordnung und der nationalen Rechtsvorschriften grenzpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen;