küstenfischerei
as defined in Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 2, point (19) (Begriffsbestimmungen)
Fischerei, bei der die Schiffe täglich oder innerhalb von 36 Stunden in einen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gelegenen Hafen zurückkehren, ohne einen in einem Drittstaat gelegenen Hafen anzulaufen;