infrastruktur
as defined in Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 3, point (3) (Begriffsbestimmungen)
ein speziell für jede Seilbahn entworfenes und jeweils vor Ort errichtetes Stationsbauwerk oder Streckenbauwerk, das die Linienführung und die Gegebenheiten des Systems berücksichtigt und das für die Errichtung und den Betrieb der Seilbahn erforderlich ist, einschließlich der Fundamente