Eureka 32016R0429 Anmelden

gelistete art

as defined in Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 4, point (20) (Begriffsbestimmungen)

eine Tierart oder Gruppe von Tierarten, die gemäß Artikel 8 Absatz 2 gelistet ist, oder — bei neu auftretenden Seuchen — eine Tierart oder Gruppe von Tierarten, die die in Artikel 8 Absatz 2 festgelegten Kriterien für gelistete Arten erfüllt

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