Eureka 32016R0429 Anmelden

haltungszeitraum

as defined in Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März…, Article 4, point (50) (Begriffsbestimmungen)

den Mindestzeitraum, der notwendig ist, um sicherzustellen, dass ein Tier, das in einen Betrieb verbracht wurde, nicht einen schlechteren Gesundheitszustand aufweist als die Tiere in diesem Betrieb

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