gleichartige ware
as defined in Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni…, Article 2, point (c) (Begriffsbestimmungen)
eine Ware, die mit der betreffenden Ware identisch ist, dass heißt ihr in jeder Hinsicht gleicht, oder, wenn es eine solche Ware nicht gibt, eine andere Ware, die zwar der betreffenden Ware nicht in jeder Hinsicht gleicht, aber Merkmale aufweist, die denen der betreffenden Ware sehr ähnlich sind