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as defined in Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.…, Article 2, point (6) (Begriffsbestimmungen)
die An- und Ablegedienste — einschließlich der Verbringung nach einer anderen Stelle am Hafenkai —, die für den sicheren Betrieb eines Wasserfahrzeugs im Hafen oder in der Zugangswasserstraße zum Hafen benötigt werden;