personal der eusta
as defined in Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)
das Personal auf zentraler Ebene, das das Kollegium, die Ständigen Kammern, den Europäischen Generalstaatsanwalt, die Europäischen Staatsanwälte, die Delegierten Europäischen Staatsanwälte und den Verwaltungsdirektor bei ihren laufenden Tätigkeiten zur Erfüllung der Aufgaben der EUStA nach dieser Verordnung unterstützt