Eureka 32017R1939 Sign in

verantwortlicher

as defined in Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer…, Article 2, point (13) (Begriffsbestimmungen)

die EUStA oder eine andere zuständige Behörde, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien für seine Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union vorgesehen werden

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