aufsicht
as defined in Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli…, Article 3, point (1) (Begriffsbestimmungen)
die von der zuständigen Behörde oder in deren Namen vorgenommene kontinuierliche Prüfung, ob die Anforderungen dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, auf deren Grundlage eine Zulassung/ein Zeugnis erteilt oder zu denen eine Erklärung abgegeben wurde, weiterhin erfüllt sind;