Eureka 32018R1240 Anmelden

schwere straftat

as defined in Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.…, Article 3(1), point (16) (Begriffsbestimmungen)

eine Straftat, die den in Artikel 2 Absatz 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI aufgeführten Straftaten entspricht oder gleichwertig ist, wenn die Straftat mit einer freiheitsentziehenden Strafe oder Sicherungsmaßnahme für eine Höchstdauer von mindestens drei Jahren nach dem nationalen Recht geahndet werden kann;

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