Eureka 32018R1862 Anmelden

zusatzinformationen

as defined in Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.…, Article 3, point (2) (Begriffsbestimmungen)

Informationen, die nicht zu den im SIS gespeicherten Ausschreibungsdaten gehören, aber mit SIS-Ausschreibungen verknüpft sind und in folgenden Fällen über die SIRENE-Büros ausgetauscht werden: a) bei Eingabe einer Ausschreibung, damit die Mitgliedstaaten einander konsultieren oder unterrichten können; b) nach einem Treffer, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können; c) in Fällen, in denen die ersuchten Maßnahmen nicht ergriffen werden können; d) bei Fragen der Qualität der SIS-Daten; e) bei Fragen der Vereinbarkeit und Rangfolge von Ausschreibungen; f) bei Fragen des Auskunftsrechts

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