fanggerät
as defined in Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni…, Article 3, point (4) (Begriffsbestimmungen)
jedes Gerät oder jeder Ausrüstungsgegenstand, das oder der in der Fischerei oder in der Aquakultur zum Orten, zum Fang oder zur Aufzucht biologischer Meeresressourcen oder, auf der Meeresoberfläche schwimmend, zum Anlocken und zum Fang oder zur Aufzucht dieser biologischen Meeresressourcen verwendet wird