fanggeräte-abfall
as defined in Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni…, Article 3, point (5) (Begriffsbestimmungen)
jedes unter die Abfalldefinition des Artikels 3 Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG fallende Fanggerät, einschließlich aller separaten Bestandteile, Stoffe oder Werkstoffe, die Teil des Fanggeräts oder daran befestigt waren, als dieses zu Abfall wurde, einschließlich, als es zurückgelassen wurde oder verloren ging