vollständig integrierte netzkomponenten
as defined in Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni…, Article 2, point (51) (Begriffsbestimmungen)
Netzkomponenten, die in das Übertragungs- oder Verteilernetz integriert sind, einschließlich Energiespeicheranlagen, und die ausschließlich der Aufrechterhaltung des sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungs- oder Verteilernetzes und nicht dem Systemausgleich- oder Engpassmanagement dienen;