mischen
as defined in Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.…, Article 3, point (9) (Begriffsbestimmungen)
das Kombinieren einer Spirituose, die entweder in eine der in Anhang I aufgelisteten Kategorien fällt oder zu einer geografischen Angabe gehört, mit einem oder mehreren der folgenden Erzeugnisse: a) anderen Spirituosen, die nicht unter dieselbe Spirituosenkategorie in Anhang I fallen; b) Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs; c) Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs