Eureka 32019R2033 Sign in

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as defined in Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.…, Article 4(1), point (33) (Begriffsbestimmungen)

den täglichen Wert der Geschäfte, die eine Wertpapierfirma im Handel für eigene Rechnung oder im Rahmen der Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden im eigenen Namen abschließt, davon ausgenommen ist der Wert der Aufträge, die eine Wertpapierfirma für ihre Kunden durch Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen sowie durch Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden bearbeitet und die bereits unter dem Begriff „bearbeitete Kundenaufträge“ berücksichtigt werden

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