Eureka 32020R1503 Anmelden

kundiger anleger

as defined in Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.…, Article 2(1), point (j) (Begriffsbestimmungen)

jede natürliche oder juristische Person, die ein professioneller Kunde gemäß Anhang II Abschnitt I Nummer 1, 2, 3 oder 4 der Richtlinie 2014/65/EU ist, oder jede natürliche oder juristische Person, für die die Genehmigung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters für eine Behandlung als kundiger Anleger im Einklang mit den Kriterien und dem Verfahren gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung vorliegt;

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