restfehlerquote
as defined in Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2, point (36) (Begriffsbestimmungen)
den Quotienten aus den Gesamtfehlern abzüglich der Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten zur Verringerung der von der Prüfbehörde ermittelten Risiken und den in der Rechnungslegung geltend zu machenden Ausgaben