Eureka 32022R0996 Anmelden

rechtsvorgänger

as defined in Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 der Kommission vom 14. Juni 2022 über…, Article 2, point (20) (Begriffsbestimmungen)

einen Wirtschaftsteilnehmer, der rechtlich durch einen neuen ersetzt wurde, wobei aber keine wesentlichen oder nur oberflächliche Änderungen in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse, die Zusammensetzung des Managements, die Arbeitsmethoden oder den Tätigkeitsbereich vorgenommen wurden

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