maßnahme oder praxis eines drittlands
as defined in Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (i) (Begriffsbestimmungen)
alle gesetzgeberischen, regulatorischen oder verwaltungstechnischen Maßnahmen, Verfahren oder Praktiken sowie jegliche Kombination daraus, die von öffentlichen Behörden, einzelnen öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern in einem Drittland auf einer beliebigen Ebene eingeführt oder beibehalten werden und die eine schwerwiegende und wiederholte Behinderung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren oder Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge oder Konzessionen dieses Drittlands mit sich bringen