Eureka 32022R1031 Anmelden

nachweise

as defined in Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 2(1), point (e) (Begriffsbestimmungen)

alle Informationen, Bescheinigungen, Belege oder Erklärungen, mit denen die Einhaltung der in Artikel 8 genannten Verpflichtungen nachgewiesen werden soll, unter anderem: i) Belege, aus denen hervorgeht, dass die Waren ihren Ursprung in der Union oder in einem Drittland haben; ii) eine Beschreibung der Herstellungsverfahren, einschließlich Mustern, Beschreibungen oder Fotografien, für die zu liefernden Waren; iii) einen Auszug aus den einschlägigen Registern oder aus den Jahresabschlüssen für den Ursprung der Dienstleistungen, einschließlich einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer

Open in the act with Eureka

Install the extension for EUR-Lex