arbeitsaufsichtsbehörde
as defined in Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai…, Article 3(1), point (k) (Begriffsbestimmungen)
die Stelle(n), die im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten für Kontroll- und Aufsichtsfunktionen auf dem Arbeitsmarkt zuständig ist bzw. sind, mit der Ausnahme, dass die Sozialpartner diese Funktionen ausüben können, wenn das nationale Recht dies vorsieht;