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as defined in Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)
alle Inhalte, die eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen, Tatsachen oder Umstände betreffen, die für die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben nach nationalem Recht zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten relevant sind, einschließlich kriminalpolizeilicher Erkenntnisse