vorvertragliche informationen
as defined in Richtlinie (EU) 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (13) (Begriffsbestimmungen)
die Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden, bevor er durch einen Kreditvertrag oder gegebenenfalls durch die Abgabe eines verbindlichen Kreditangebots gebunden ist, und die der Verbraucher benötigt, um verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen zu können und eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er einen Kreditvertrag abschließen will;