Eureka 32023R0956 Sign in

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as defined in Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai…, Article 3, point (15) (Begriffsbestimmungen)

entweder die Person, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr abgibt, oder — wenn die Zollanmeldung von einem indirekten Zollvertreter gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 abgegeben wird — die Person, auf deren Rechnung eine solche Anmeldung abgegeben wird

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