landstromversorgung
as defined in Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (24) (Begriffsbestimmungen)
das System für die Versorgung von Schiffen am Liegeplatz mit Gleich- oder Wechselstrom mit Nieder- oder Hochspannung, einschließlich bordseitiger und hafenseitiger Anlagen, bei direkter Einspeisung des Stroms für Aufenthalts- und Dienstlasten oder das Aufladen von Sekundärbatterien in die Hauptverteilerschalttafel des Schiffs