Eureka 32023R1805 Anmelden

landstromversorgung

as defined in Verordnung (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…, Article 3, point (24) (Begriffsbestimmungen)

das System für die Versorgung von Schiffen am Liegeplatz mit Gleich- oder Wechselstrom mit Nieder- oder Hochspannung, einschließlich bordseitiger und hafenseitiger Anlagen, bei direkter Einspeisung des Stroms für Aufenthalts- und Dienstlasten oder das Aufladen von Sekundärbatterien in die Hauptverteilerschalttafel des Schiffs

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