gesellschaften
as defined in Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai…, Article 2(1), point (11)
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11.
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„Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften“ jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig eine der folgenden Dienstleistungen für Dritte erbringt:
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a)
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Gründung von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen;
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b)
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Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft, der Funktion eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder einer ähnlichen Funktion bei einer anderen juristischen Person oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannten Funktionen;
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c)
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Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Post- oder Verwaltungsadresse sowie anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen für eine Gesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person oder Rechtsvereinbarung;
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d)
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Ausübung der Funktion eines Trustees eines Express Trusts oder einer gleichwertigen Funktion für eine ähnliche Rechtsvereinbarung oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannten Funktionen;
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e)
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Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannte Funktion;
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